Liebe Mitbürgerinnen & Mitbürger,
Liebe Anwohnerinnen & Anwohner,
Bürgermeister Timo Greuel (SPD) und die sozialdemokratische Mehrheit im Magistrat der Stadt Langenselbold haben am 12.06.2024 die Anmietung des Gebäudes in der Bahnstraße 11a beschlossen. Ab dem 01.10.2024 soll die Immobilie zur Unterbringung von ca. 60 geflüchteten Personen genutzt werden.
Wir halten die Art & Weise dieser Entscheidung für problematisch!
Jeder, der bei uns in Langenselbold Zuflucht sucht, bekommt unsere Hilfe und Unterstützung. Migration betrifft uns alle - genau deshalb aber war es falsch diese Entscheidung ohne öffentlichen Diskurs zu führen und stattdessen nicht öffentlich im Magistrat zu beschließen. Wir lehnen diese Art der Politik entschieden ab.
Deshalb ist es uns wichtig mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Wir möchten über Ihre Anliegen,Fragen und Sorgen sprechen.
Mit dem Absenden des Formulars werden die von Ihnen angegeben personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Ziffer 1 gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bzw. besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DS-GVO (politische Meinung) von der CDU Deutschlands und den Parteigliederungen gemäß Art. 9 Abs. 2 DS-GVO verarbeitet und zur Beantwortung der Anfrage verwendet.
FRAGE: Wer hat entschieden, dass in der Bahnstraße 11a eine Unterkunft für 60 Flüchtlinge entstehen soll?
ANTWORT: Diese Entscheidung wurde alleine durch den Magistrat der Stadt Langenselbold am 12.06.2024 getroffen. Die Stadtverordnetenversammlung wurde erst am 01.07.2024 informiert.
FRAGE: "Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat beauftragt" - Stimmt das?
ANTWORT: Die Stadtverordnetenversammlung hat Gelder zur allgemeinen Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung gestellt und Ihn beauftragt Maßnahmen zu ergreifen. Dies fand im Jahr 2022 statt. Die Stadtverordnetenversammlung wurde nicht in die Entscheidung zur Anmietung der Bahnstraße einbezogen. Das halten wir für bedenklich.
FRAGE: Welche rechtlichen Bedenken hat die CDU gegenüber dem Magistratsbeschluss?
ANTWORT: Der Magistrat darf gemäß Hauptsatzung der Stadt nur Entscheidungen bis zu 90 TEUR Volumen tätigen. Die Stadtverordnetenversammlung hat für die Unterbringung von Asylbewerbern durch §100 HGO außerordentliche Mittel bewilligt. Darauf beruft sich die Stadt.
§ 100 HGO Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben
(1) Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Ausgaben entscheidet der Gemeindevorstand, soweit die Gemeindevertretung keine andere Regelung trifft. Sind die Ausgaben nach Umfang oder Bedeutung erheblich, bedürfen sie der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung; im übrigen ist der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben.
Wir erachten einen Mietvertrag über 10 Jahre mit einem Gesamtvolumen von 3 Millionen EUR für erheblich. Das Vorgehen nach § 100 HGO sehen wir daher als kritisch.
FRAGE: Wie ist das weitere Vorgehen geplant?
ANTWORT: Wir haben die Fragen eingereicht. Nun warten wir bis zum 12.08. auf die Antworten. Am 16.08.2024 wollen wir dann erneut mit Ihnen ins Gespräch kommen. Weiterhin prüfen wir derzeit, ob rechtliche Schritte gegen den Beschluss möglich sind.
Für Sie vor Ort
Ansprechpartner:
Parteivorsitzender &
Fraktionsvorsitzender
Florian Gibbe
Für Sie in Wiesbaden
Max Schad MdL
Wahlkreisbüro
Hauptstraße 12
63486 Bruchköbel
Mail: kontakt@max-schad.de
Für Sie in Berlin
Dr. Katja Leikert MdB
Mitglied des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E-Mail: info@katja-leikert.de